Allgemeine Informationen und Voraussetzungen
Die Stelle kann sowohl nach erfolgreichem Abschluss des Pflegestudiums als auch bereits nach zwei absolvierten Semestern im entsprechenden Studiengang und fortbestehender Immatrikulation angetreten werden.
Wird die Stelle noch während des laufenden Studiums angetreten, ist das Beschäftigungsverhältnis vorerst, bis zum offiziellen Abschluss des B.Sc., befristet. Anschließend kann eine unbefristete Anstellung erfolgen.